27/04/2020
9 von 10 Immobilienkreditverträgen fehlerhaft
Nach einer Untersuchung der Hamburger Verbraucherzentrale weist ein Großteil der Immobilienkreditverträge juristisch relevante Mängel bei der Widerrufsbelehrung auf. Besonders zwischen 2002 bis 2010 abgeschlossene Verträge sind laut der Verbraucherzentrale Hamburg betroffen und somit unwirksam.
Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg sind bei 89,5 % der rund 1.500 analysierten Verträge die gesetzlichen Anforderungen bei der Widerrufsbelehrung nicht eingehalten worden. Es fehlten etwa Informationen zum Beginn der Widerrufsfrist oder zu den Folgen eines Widerrufs. Besonders betroffen waren demnach Verträge, die von 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden. Nach Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg sei bei Darlehen ab 2010 die Widerrufsbelehrung dann weitgehend fehlerfrei. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, Fehler in den Widerrufsbelehrung bei Verhandlung mit ihren Banken über niedrige Vorfälligkeitsentschädigung oder eine Rückabwicklung zu nutzen. Denn diese führten meistens dazu, dass Verträge auch nach Jahren seitens der Verbraucher gekündigt bzw. widerrufen werden könnten. Durch Zinseinsparung wegen des zurzeit historischen Zinstiefs im Vergleich zum alten Vertrag könnten Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages mehrere Tausend Euro sparen.
Unsere Kanzlei hat bereits mehrere Verbraucher hinsichtlich des Widerrufs von Immobilienkreditverträgen beraten und vertreten.
Sollten Sie Fragen zu dieser Problematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.