Absichtliches Anhusten rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 27.04.2021 zum Aktenzeichen 3 Sa 646/20 festgestellt, dass ein Arbeitnehmer fristlos, d. h. aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn er bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustet und dabei die Hoffnung äußert, dieser möge Corona bekommen.

 

Das Landesarbeitsgericht stellte in dem Urteil fest, dass das absichtliche Anhusten eines Kollegen eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen könne.

Unabhängig davon gewann der Kläger, der anhustende Arbeitnehmer, jedoch sein Verfahren, da der Arbeitgeber nicht den Beweis für den Umstand des Anhustens antreten konnte.

Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering -Fachanwalt für Arbeitsrecht- in Verbindung setzen.