27/04/2020
Achtung Verjährung droht
Sofern Sie noch Ansprüche aus dem Jahr 2009 gegen Schuldner haben, drohen diese zum 31.12.2012, also in 6 Wochen, zu verjähren. Darunter fallen Forderungen aus Kaufverträgen, Werk-,Lohn- und Gehaltsforderungen, Mietverträge, Rechnungen von Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten etc.
Es nützt auch nichts, den Schuldner noch einmal persönlich außergerichtlich anzuschreiben. Dadurch wird die Verjährung nicht unterbrochen. Unterbrochen wird die Verjährung ausschließlich nur durch die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides bzw. durch die Einreichung einer Klage bis zum Jahresende.
Überprüfen Sie daher Ihr Forderungskonto nach offenen Rechnung aus dem Jahre 2009.
Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.