27/04/2020
Betriebsrätin erkämpf 20.000,00 € Entschädigung wegen Betriebsrats-Bashing
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Gießen sind das Bad Nauheimer Alten –und Pflegeheim Schacht GmbH sowie deren Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Helmut Naujoks zu 20.000,00 € Schadensersatz wegen schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung durch strategisches Vorgehen verurteilt worden.
Hintergrund war folgender Fall:
Geklagt hatte eine Betriebsrätin, die der Arbeitgeberin offensichtlich zu unbequem war.
Die Arbeitgeberin ließ sich durch den Rechtsanwalt Naujoks vertreten. Sie schleuste Detektive als vermeintliche Pflegekräfte in den Betrieb ein. Die Detektive forderten die Betriebsrätin während der Arbeitszeit zum Alkoholgenuss auf. Ob getrunken wurde, war streitig. Die Betriebsrätin wurde daraufhin mit diversen Verfahren überzogen. Ein Zustimmungsersetzungsverfahren wurde eingeleitet, da der Betriebsrat der fristlosen Kündigung der Arbeitgeberin hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses der Betriebsrätin nicht gem. § 103 BetrVG zugestimmt hatte.
Zwischenzeitlich wurde öffentlich bekannt, dass das Unternehmen Detektive in den Betrieb eingeschleust hatte, mit dem Ziel, wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung der Betriebsrätin zu konstruieren. Insbesondere forderte der Detektiv die Klägerin und aktive Betriebsrätin auf, an seinem letzten Arbeitstag mit ihm einen zu trinken. Ob dies erfolgt ist, bleibt, wie bereits mitgeteilt, streitig. Der Detektiv packte jedoch anschließend aus, entschuldigte sich bei der Klägerin und der Betriebsrätin.
Daraufhin verklagte die Betriebsrätin sowohl Ihre Arbeitgeberin, die Bad Nauheimer Alten- und Pflegeheim Schacht GmbH sowie deren Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Helmut Naujoks auf Schadenersatz. Dem kam das Arbeitsgericht Gießen nach und verurteilte beide gesamtschuldnerisch wegen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch strategisches Vorgehen zu einer Zahlung von 20.000,00 €.
Ob das Urteil rechtskräftig wird, muss abgewartet werden.
Auch dieser Fall zeigt, dass Arbeitgeber mit Hilfe von Anwälten versuchen, die öffentlichkeitswirksam damit werben, dass es keine Arbeitnehmer gäbe, die in Deutschland unkündbar sind, wie z.B. Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz, insbesondere Betriebsräte,mit allen Mitteln aus dem Betrieb zu entfernen.
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.