27/04/2020
Bundesregierung beschließt höheres Weihnachtsgeld für Bundesbeamte
Bundesbeamte sollen ab 2012 wieder eine Sonderzahlung i.H. von 60% eines Monatsgehalts erhalten. Dies sieht eine Vorlage der Bundesregierung vor, die die Bundesregierung am 05.10.2011 beschlossen hat.
Erhielten Beamte, Richter und Soldaten des Bundes bis 1993 noch eine Sonderzahlung in Höhe eibes kompletten Monatsbezuges ( 13. Gehalt), so wurde die Leistung in den Folgejahren schrittweise immer weiter abgesenkt:
– bis 2003 auf rd.84 % eines Monatsbezugs,
– ab 2004 auf 60 % eines Monatsbezugs,
– ab 2006 ( für 5 Jahre ) auf 30 % eines Monatsbezugs.
Diese Neuregelung gilt nicht für Landesbeamte des Landes Niedersachsen, die keine Sonderzahlung in Form eines 13. Gehalts erhalten.