27/04/2020
Bundesregierung beschließt neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2012 von derzeit 5.500 Euro auf 5.600 Euro monatlich. Auf gut verdienende Arbeitnehmer kommen daher im nächsten Jahr höhere Sozialversicherungsbeiträge zu.
Auch die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt- auf 50.850 Euro jährlich.
Dies ergibt sich aus den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2012, die das Bundeskabinett beschlossen hat.
Die neuen Rechengrößen im Überblick:
– Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung 32.446 Euro/Jahr (West); 32.446 Euro/Jahr ( Ost )
– Bezugsgröße in der Sozialversicherung: 2.625 Euro/monatlich ( West ); 2.240 Euro/monatlich ( Ost )
– Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: 5.600 Euro/monatlich ( West ); 4.800 Euro /monatlich ( Ost )
– Beitragsbemessungsgrenze gesetzlichen Krankenversicherung/Pflegeversicherung: 3.825 Euro/monatlich (West und Ost )
– Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung: 4.237,50 Euro/monatlich ( West und Ost )
Die Beitragsbemessungsgrenzen markieren das Maximum, bis zu dem in der Sozialversicherung Beiträge erhoben werden. Der Einkommensanteil, der über diesen Grenzbetrag liegt, ist somit beitragsfrei.