Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Nach einer Entscheidung des BGH vom 15.05.2018 zum Az. VI-ZR 233/17 können Aufnahmen von Auto-Minikameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Der BGH hat die Aufnahmen der s. g. Dashcam als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht, da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, Versicherung und Führerschein machen müssen, sei dies nachrangig. 

Das permanente Aufzeichnen, so der BGH, bleibt dennoch unzulässig. Die Richter des BGH verwiesen hierzu auf das Datenschutzgesetz.
Die Entscheidung fiel aufgrund eines Streitfalls aus Magdeburg.

Dort waren zwei Autofahrer beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert. Beide Fahrer behaupteten, der andere Fahrer sei auf seine Fahrbahn geraten.
Der Kläger, Fahrer eines Wagens mit Dashcam, wollte mit Bildern der kleinen Videokamera beweisen, dass der andere Autofahrer seine Spur verlassen hat und schuld am Unfall war. Dies wurde ihm aber in den Vorinstanzen verwehrt.

Vollständige Pressemitteilung des BGH

Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.

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