Diesel- Abgasskandal: Rechtschutzversicherer muss Kostendeckung erteilen

In einem Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 21.09.2017 – I-4 U 87/17 – festgestellt, dass eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtete Schadensersatzklage eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten hat und somit der Rechtsschutzversicherer Rechtsschutz erteilen müsse.

Der Rechtsschutzversicherer hat daraufhin nach den schriftlichen Hinweis des OLG Düsseldorf die Berufung zurückgenommen.
Das OLG Düsseldorf ging von einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung aus. Bereits mehrere Landgerichte (LG) haben einen Schadensersatzanspruch eines Kraftfahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware bejaht, so z.B. das LG München I.
Der Versicherungsnehmer verstoße mit seiner beabsichtigten sofortigen Klage gegenüber dem Rechtschutzversicherer auch nicht gegen seine Schadensminderungspflicht. Ihm sei es nicht zuzumuten, trotz hinreichender Erfolgsaussichten mit rechtlichen Schritten gegen VW zu warten. Nach dem bisherigen Verhalten der Herstellerin spreche nichts dafür, dass sie freiwillig den vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruch erfüllen werde und eine streitige Auseinandersetzung vermeidbar wäre.

Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.

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