Europäischer Gerichtshof entscheidet heute über Sammelklagen der Verbraucherzentrale NRW gegen den Energiekonzern RWE zu Sonderverträgen

In Luxemburg entscheiden heute die Richter des Europäischen Gerichtshofes darüber, ob die Preisanpassungsklauseln in deutschen Gasverträgen der RWE gegen europäisches Recht verstoßen. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bezieht sich ausschließlich auf Verträge von sogenannten Sonderkunden. Sonderkunden sind diejenigen, die nicht in der Grundversorgung des jeweiligen Versorgers fallen und damit nicht Tarifkunden sind. 

Entscheidend wird sein, ob die maßgeblichen Preisanpassungsklauseln in den Sonderverträgen gegen europäisches Recht verstoßen. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes hat sich in ihrem Schlussantrag weitgehend auf die Seite der Kläger, der Verbraucherzentrale NRW, gestellt. Es bleibt abzuwarten, wie nunmehr heute der Europäische Gerichtshof entscheidet.

Sofern Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.

 

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