Europäischer Gerichtshof: Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat nach der Pressemitteilung Nr. 164/18 vom 06.11.2018 in den Rechtssachen C-569/16 und C-570/16 entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen ehemaligen Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer aufgrund des Todesfalls nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen können.

Der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub gem. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz gehe im Wege der Erbfolge auf seine Erben über, so der EuGH.

Die rechtliche Einschätzung des EuGHs in den zwei oben genannten Urteilen ist wenig überraschend.

Sie schreibt die bisherige Rechtsprechung des EuGHs konsequent fort. Die obigen Entscheidungen gelten auch für das deutsche Arbeitsrecht.

Sofern Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering – Fachanwalt für Arbeitsrecht – in Verbindung setzen.

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