27/04/2020
Gasrechtsstreit Stadtwerke Lingen : Berufungsurteil Landgericht Osnabrück
In dem Berufungsverfahren der Stadtwerke Lingen GmbH vor dem Landgericht Osnabrück hat das Landgericht Osnabrück, wie nach dem Prozessverlauf und den Äußerungen der Kammer zu erwarten, sich der Rechtsansicht der Stadtwerke Lingen und des BGH angeschlossen und das erstinstanzliche Urteil des AG Lingen aufgehoben.
Gegen das Urteil ist zwischenzeitlich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt worden. Dort werden insbesondere europarechtliche Fragen, die auch Inhalt des Vorlagebeschlusses des LG Koblenz sind, zu beantworten sein.
Unabhängig davon übersieht das Landgericht Osnabrück in seinem Urteil die diesseits gerügte Mangelhaftigkeit und damit Verwertbarkeit des erstellten Gutachtens. Des Weiteren wertet das Landgericht Osnabrück die fehlende Schlüssigkeit der jeweiligen Abrechnungen der Stadtwerke Lingen falsch. All dies wird im Revisionsverfahren durch den BGH zu überprüfen sein, sofern sich dass Revisionsverfahren vor dem BGH nicht durch eine etwaige vorherige Entscheidung im Verfahren vor dem EuGH erledigt.
Sofern sich in dem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof etwas Neues ergibt, erfahren Sie dies auf dieser Seite.
Sofern Sie Fragen haben sollten, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.