29/04/2022
Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Das Arbeitsgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 23.03.2022 zum Aktenzeichen 18 Ca 6830/21 eine fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin für wirksam erklärt, die einen gefälschten Impfausweis vorgelegt hatte.
Eine gleiche Entscheidung erging bereits am 18.02.2022 durch das Arbeitsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen 11 Ca 5388/21.
Beide erstinstanzlichen Gerichte waren der Auffassung, dass die jeweilige außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises stelle einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung dar. Durch die Vorlage des gefälschten Impfausweises sei das notwendige Vertrauen an der weiteren Fortführung des Arbeitsverhältnisses verwirkt.
Sofern Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.