27/04/2020
Heizöl zu teuer bestellt? Einfach stornieren!
Sie kennen das Problem. Sie bestellen Heizöl und stellen fest, dass der Preis dann innerhalb von zwei Wochen erheblich sinkt. Kommt man aus dem Vertrag dann noch raus?
Der BGH hat nunmehr entschieden, dass Verbraucher die Bestellung innerhalb von zwei Wochen unter zwei Voraussetzungen widerrufen dürfen.
Voraussetzung ist, dass es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Dieser liegt vor, wenn die Bestellung u. a. per Fax, Telefon oder Internet erfolgt ist. Der BGH hat nunmehr – Az. VIII ZR 249/14 – festgestellt, dass bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht ausgeschlossen ist. Nach diesem Urteil können Verbraucher die Bestellung von Heizöl nach dem gleichen Regeln stornieren, wie sie etwa für den Kauf von Kleidung oder Elektrogeräten per Telefon oder Internet gelten. Voraussetzung ist jedoch, dass das Heizöl noch nicht im Tank ist und dass die Verbraucher per Fax, Telefon oder per Internet bestellt haben.
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.