Junge Beschäftigte haben Recht auf mehr Urlaub

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem interessanten Urteil vom 20.03.2012 festgestellt, dass junge Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anspruch auf mehr Urlaub haben.

Nach diesem Urteil haben sie ebenso Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr wie die über 40 jährigen. Konkret bedeutet dies im Einzelfall, dass die Urlaubsdauer um bis zu 4 Tage im Jahr angehoben werden muss.

Maßgebliches Kriterium war bisher § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). Dieser differenzierte die Urlaubsdauer nach dem Lebensalter und stellte fest, dass der Jahresurlaub im öffentlichen Dienst 26 Arbeitstage für bis zu 30 jährige, bis zum 40. Lebensjahr 29 Tage und danach 30 Tage umfasst. Diese alter abhängige Staffelung war von den öffentlichen Arbeitgebern bislang mit dem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen begründet worden.

Das Bundesarbeitsgericht sah dies anders und stellt sich auf den Standpunkt, dass diese Staffelung jüngere Beschäftigte diskriminiere. Es sei, so dass Bundesarbeitsgericht nicht nachvollziehbar, warum  30-40 jährigen ein gesteigertes Erholungsbedürfnis zugesprochen werde. Es liege ein unmittelbarer Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolge, so dass das Bundesarbeitsgericht, nicht das legitime Ziel, ein gesteigerten Erholungsbedarf älterer Menschen Rechnung zu tragen. Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr ließe sich auch kaum begründen. Das Bundesarbeitsgericht stellt letztendlich fest, dass der Verstoß der in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD angeordneten Staffelung der Urlaubsdauer gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nur beseitigt werden kann, indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten „jüngeren“ Beschäftigten in der Art und Weise „nach oben“ angepasst wird, dass auch deren Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr mindestens 30 Arbeitstage beträgt.

Dieses Urteil umfasst zunächst alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die den TVöD (Nachfolgeregelung des BAT) unterliegen. Bei anderen Arbeitnehmern- sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft- dürfte meines Erachtens jedoch nichts anderes gelten.

Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht – in Verbindung setzen.

Urteil Bundesarbeitsgericht vom 20.03.2012 – 9 AZR 529/10 – Pressemitteilung Nr.22/12

 

Informationen zu Cookies


Notwendige Cookies


Diese Cookies sind wichtig, damit Besucher die Website durchsuchen und ihre Funktionen nutzen können. Keine dieser Informationen kann zur Identifizierung von Besuchern verwendet werden, da alle Daten anonymisiert sind.


Sitzung


Zweck: Zum Erinnern an unterschiedliche Besucherpräferenzen auf der Website.
Dauer: Für die Dauer der Browsersitzung.


Bevorzugte Sprache


Zweck: Um die Website in der vom Besucher bevorzugten Sprache bereitstellen zu können (wenn die Website mehrere Sprachen enthält).
Dauer: 1 Jahr.


Währung


Zweck: Um Preise in der Währung anzeigen zu können, die den Vorlieben des Besuchers entspricht.
Dauer: 30 Tage.


Google Recaptcha


Zweck: Um überprüfen zu können, ob der Besucher ein Mensch ist, und um die Menge an Spam aus Kontaktformularen zu begrenzen.
Dauer: 1 Jahr.
Anbieter: Google



Cookies von Drittanbietern


Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher die Website nutzen, z. B. welche Seiten sie besucht haben und auf welche Links sie geklickt haben. Keine dieser Informationen kann zur Identifizierung von Besuchern verwendet werden, da alle Daten anonymisiert sind.


ga


Zweck: Registriert eine eindeutige ID, mit der statistische Daten darüber generiert werden, wie der Besucher die Website nutzt.
Dauer: 1 Jahr.
Anbieter: Google


git


Zweck: Wird verwendet, um die Anforderungsrate zu drosseln.
Dauer: 1 Jahr.
Anbieter: Google


gat


Zweck: Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate zu drosseln.
Dauer: 1 Jahr.
Anbieter: Google