27/04/2020
Klare Niederlage vor dem EuGH für Energieversorger
Der Europäische Gerichtshof in Luxenburg hat heute in den Verfahren C-359/11 und C- 400/11 äußerst verbraucherfreundliche Urteile erlassen. Der EuGH stellt in den beiden Urteilen unmissverständlich fest, dass sowohl die GasGVV als auch die StromGVV gegen die jeweilige europäische Stromrichtlinie 2003/54 bzw. Gasrichtlinie 2003/55 wegen Intransparenz verstößt. Dies bedeutet, dass nunmehr auch der Strombereich ein großes Feld für Auseinandersetzungen mit dem jeweiligen Versorger bietet.
Weiter stellt der EuGH fest, dass diese Unwirksamkeit nicht für die Zukunft zu gelten hat, sondern rückwirkend ab Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs der GasGVV bzw. StromGVV ab dem 01. 07.2004. Dies bedeutet, dass sämtliche Kunden wegen illegaler Preiserhöhungen Rückforderungsansprüche seit Juli 2004 geltend machen können. Dies sollten die Verbraucher auch zunächst verjährungsunterbrechend durch Einreichung einer Klage oder gerichtlichen Mahnbescheid bis zum 31. 12. 2014 durchführen, um dann eine abschließende Entscheidung des BGH abzuwarten.
Für die anhängigen Klageverfahren vor dem AG Lingen bedeutet dieses Urteil, dass sich eine etwaige Berufung der Stadtwerke Lingen GmbH erledigt haben dürfte, da die dortigen Verbraucher sämtlichst illegalen Preiserhöhungen widersprochen hatten und die jeweiligen Erhöhungen nicht gezahlt haben, sondern lediglich des Preis vor dem ersten Widerspruch.
Sofern Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzten.