Kündigung eines Betriebsrates wegen Datenschutzverstoß

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit einem Urteil vom 25.03.2022, Aktenzeichen 7 Sa 63/21, festgestellt, dass ein Verstoß eines Betriebsratsmitglieds im Rahmen seiner Tätigkeit gegen wesentliche Bestimmungen des Datenschutzes eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

Der Hintergrund des Rechtsstreites war der Umstand, dass der Arbeitnehmer, der seit über 15 Jahren Betriebsratsmitglied war, gegen Vorschriften des Datenschutzes verstoßen habe. Er habe Prozessakten aus einem vorausgegangenen Kündigungsschutzverfahren eines anderen Arbeitnehmers öffentlich gemacht. Diese veröffentlichten Akten umfassten auch personenbezogene sowie Gesundheitsdaten des im Parallelverfahren klagenden Kollegen.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg stellte dazu fest, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei, da ein wichtiger Grund für den Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgelegen habe. Das Betriebsratsmitglied habe durch die Veröffentlichung der Prozessakten rechtswidrig und schuldhaft die Persönlichkeitsrechte der in den Schriftsätzen genannten Personen verletzt. Diese Daten wurden der Betriebsöffentlichkeit offengelegt. Es bestünde zudem die Gefahr, dass diese Unterlagen weiterverbreitet werden.

Sofern Sie Fragen zu dieser Thematik haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering.

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