Lebensversicherung – Vermittler dürfen Provision weiterreichen

Vor kurzem hatte ich Ihnen von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt berichtet, wonach Versicherungsvertreter/makler ihre Provisionen an die Kunden weiterleiten dürfen. Dieses Urteil ist nunmehr rechtskräftig. 

Die Finanzaufsicht BaFin bestätigte nunmehr, dass sie auf die mögliche Sprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt verzichtet habe. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Das gängige Geschäftsmodell für Lebensversicherungen in Deutschland hat somit einen großen Riss bekommen. Dies bedeutet, dass nunmehr Vermittler entgegen der nunmehr obsoleten Bestimmung aus dem Jahre 1934 ihre Provision an die Versicherten ganz oder teilweise weiterleiten dürfen. Bislang zahlten die Versicherer den Vermittlern bei Abschluss hohe Provisionen, die diese nach der Verordnung aus dem Jahr 1934 nicht an die Verbraucher weiterleiten durften. Dies ist nunmehr möglich. Geklagt hatte nach eigenen Angaben der Discount-Finanzvertrieb AVL aus Weinstadt bei Stuttgart. Mit dieser Entscheidung öffnet sich nunmehr der Weg für den Preiswettbewerb unter Versicherungsvertretern und Maklern. Für Verbraucher bedeutet dies, nunmehr gegenüber dem jeweiligen Versicherungsvertreter oder Makler im Verhandlungswege an der Provision zu partizipieren.

Falls Sie Fragen zu dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Hubert Ratering, Fachanwalt für Arbeits- und Versicherungsrecht.

Informationen zu Cookies


Notwendige Cookies


Diese Cookies sind wichtig, damit Besucher die Website durchsuchen und ihre Funktionen nutzen können. Keine dieser Informationen kann zur Identifizierung von Besuchern verwendet werden, da alle Daten anonymisiert sind.


Sitzung


Zweck: Zum Erinnern an unterschiedliche Besucherpräferenzen auf der Website.
Dauer: Für die Dauer der Browsersitzung.


Bevorzugte Sprache


Zweck: Um die Website in der vom Besucher bevorzugten Sprache bereitstellen zu können (wenn die Website mehrere Sprachen enthält).
Dauer: 1 Jahr.


Währung


Zweck: Um Preise in der Währung anzeigen zu können, die den Vorlieben des Besuchers entspricht.
Dauer: 30 Tage.


Google Recaptcha


Zweck: Um überprüfen zu können, ob der Besucher ein Mensch ist, und um die Menge an Spam aus Kontaktformularen zu begrenzen.
Dauer: 1 Jahr.
Anbieter: Google



Cookies von Drittanbietern


Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher die Website nutzen, z. B. welche Seiten sie besucht haben und auf welche Links sie geklickt haben. Keine dieser Informationen kann zur Identifizierung von Besuchern verwendet werden, da alle Daten anonymisiert sind.


ga


Zweck: Registriert eine eindeutige ID, mit der statistische Daten darüber generiert werden, wie der Besucher die Website nutzt.
Dauer: 1 Jahr.
Anbieter: Google


git


Zweck: Wird verwendet, um die Anforderungsrate zu drosseln.
Dauer: 1 Jahr.
Anbieter: Google


gat


Zweck: Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate zu drosseln.
Dauer: 1 Jahr.
Anbieter: Google