05/11/2020
LSG Niedersachsen- Bremen: Jobcenter muss Tablet für Schüler nicht bezahlen
Mit einer aktuellen Entscheidung entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen durch Beschluss vom 06.10.2020, Az. L7 AS 66/19, dass das Jobcenter Schülern kein iPad bezahlen muss, selbst wenn ihre Schulklasse den Unterricht auf diese Tablets umstellt.
Eine Schülerin der sechsten Klasse, deren Familie von Harz IV lebte, hatte beim Jobcenter Geld für ein iPad beantragt. Hintergrund war, dass mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres durch die Schule die unterstützende Nutzung eines iPads vorgesehen ist. Das iPad ist von den Eltern zu finanzieren.
Dies konnten die Eltern natürlich nicht. Auf ihren Antrag lehnte das Jobcenter die Kostenübernahme ab. Es war lediglich bereit, ein Darlehen zu gewähren. Dagegen wandten sich die Eltern mittels Klage vor dem örtlichen Sozialgericht. In der zweiten Instanz bestätigte jedoch das LSG Niedersachsen-Bremen die Entscheidung des Jobcenters.
Das LSG urteilte, dass Kosten für digitale Geräte aus dem Regelbedarf zu bestreiten seien und nicht zusätzlich vom Jobcenter zu übernehmen seien. Es liege kein Mehrbedarf vor, weil ein iPad weder schulrechtlich vorgeschrieben, noch zum Erreichen des Schulabschlusses erforderlich sei.
Weiterhin führte das Gericht aus, dass die Ausstattung mit Lehrmitteln dem Schulträger obliege. Danach hätten bei der Einrichtung für Grundsicherungsempfänger kostenfreie Leihmöglichkeiten geschaffen werden müsse. Die Schule kann diesen für die Unterrichtsdurchführung erforderlichen Bedarf nicht auf das Jobcenter, so das LSG, abwälzen. Außerdem befand das Gericht, dass die Schule durch die Bevorzugung eines Produktes der Firma Apple gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen habe. Dies stelle, so das LSG, einen Rechtsbruch dar, der nicht durch den Einsatz öffentlicher Mittel unterstützt werden könne.
Die Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.