Mindestvergütung für Auszubildende

Ab 2020 sieht eine Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vor, dass Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr min. 515,00 € Ausbildungsvergütung im Monat erhalten.

Bis 2023 soll die Mindestvergütung schrittweise auf 620,00 € angehoben werden.