Musterfeststellungsklage VW

Zum 01.11.2018 hat die Verbraucherzentrale Bundesverband eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Daran können sich alle Besitzer der betroffenen Fahrzeuge VW, Audi, Skoda und Seat beteiligen, und sich so ohne größeres finanzielles Risiko ihre Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller in dem jeweiligen VW-Bereich zu sichern.

Sollte eine Einzelklage nicht erfolgen, müsste zwingend bis zum 31. 12. 2018 das Verfahren durch Eintragung in das Klageregister der Musterfeststellungsklage eingeleitet werden, da Ansprüche gegen VW ansonsten unweigerlich zum 31.12.2018 verjähren.
Sollte die Musterfeststellungsklage Erfolg haben, müsste dann jeder einzelne Kunde direkt aufgrund der Feststellungen in dem Musterfeststellungsklageverfahren gegen VW separat vorgehen.
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.

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