Neues im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2020 – Höherer Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung

Höherer Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung
Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde 9,35 € brutto. Arbeitgeber müssen folglich beachten, dass Minijobber nur rund 48 Stunden im Monat arbeiten dürfen, um die 450,00 €-Grenze nicht zu überschreiten.

Weiter wurde eine Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr von 515 € monatlich für alle Ausbildungsberufe eingeführt, die ab 1. Januar 2020 begonnen haben. Die Ausbildungsvergütung soll in kommenden Jahren schrittweise erhöht werden, bis sie im Jahre 2023 im ersten Ausbildungsjahr 620,00 € beträgt.
Die Mindestausbildungsvergütung gilt jedoch nicht, wenn ein Tarifvertrag auf das Ausbildungsverhältnis Anwendung findet.

Entsendebescheinigung A1
Werden inländische Arbeitnehmer ins europäische Ausland oder in EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) entsendet, muss der Arbeitgeber eine sogenannte A1-Bescheinigung beantragen. Diese dient dem Nachweis, dass der Arbeitnehmer in seinem Entsendungsland sozialversicherungspflichtig ist. Der Arbeitnehmer muss die A1-Bescheinigung bei jedem – wenn auch nur kurzen – beruflich bedingten Aufenthalt mit sich führen. Andernfalls droht die Verhängung von Bußgeldern bis zu 10.000 EUR. Seit dem 01.01.2019 ist für alle Arbeitgeber die Beantragung auf elektronischem Wege verpflichtend.

Einwanderung von Fachkräften zur Erwerbstätigkeit
Eine der wichtigsten Neuerungen im Jahre 2020 stellt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz dar. Dieses wird am 01.03.2020 in Kraft treten und ermöglicht die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten (sog. Drittstaaten).
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz dürfte insbesondere für die Gesundheits-, Handwerks-, Pflege- sowie die Technologiebranche von großem Interesse sein. Denn in diesen Bereichen besteht ein hoher Personalbedarf, wobei die Anzahl der Bewerber jedoch gering ist.

Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering – Fachanwalt für Arbeitsrecht – in Verbindung setzen.

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