27/04/2020
Teure Nachwuchssorgen
Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen nur ihren verheirateten Mitgliedern Zuschüsse für die hohen Kosten von Kinderwunschbehandlungen erstatten müssen.
Mit Urteil vom 18.11.2014 hat das Bundessozialgericht Kassel entschieden, dass Zuschüsse für Kosten von Kinderwunschbehandlungen nur von Ehepaaren verlangt werden können. Danach haben unverheiratete Paare keinen Anspruch auf Erstattung einer Kinderwunschbehandlung.
Hintergrund war, dass die Berliner Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union geklagt hatte, weil sie auch ihren ledigen Mitgliedern, die in „auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften“ leben, Zuschüsse gewähren wollte. Nach Auffassung der BKK Verkehrsbau Union hätten auch unverheiratete Paare das gleiche Recht Eltern zu werden, wie verheiratete Paare.
Dem stellte sich jedoch das Bundessozialgericht entschieden entgegen. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts sei die Ehe nun einmal verlässlicher und trage damit dem Kinderwohlbelang mehr Rechnung als eine nicht- eheliche Partnerschaft. Das Bundessozialgericht bezog sich in seinem Urteil ergänzend auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2009, in dem der BGH bereits bestätigt hatte, dass die ausschließliche Bezuschussung von Eheleuten verfassungskonform sei.
Kritiker werfen der Entscheidung vor, dass diese nicht mehr den gesellschaftlichen Realitäten entspreche, da alle Varianten des Zusammenlebens heute toleriert würden. Dass eine feste Partnerschaft ausgerechnet vor der Krankenkasse nicht als gleichberechtigt mit der Ehe gilt, halten viele für absurd. Ergebnis wird sein, dass die hohen Kosten viele nichtverheiratete Paare von einer Kinderwunschbehandlung abhalten. Glücklich schätzen können sich in diesem Fall Privatversicherte. Diese erhalten meist die vollen Kosten für Kinderwunschbehandlungen erstattet, sofern die Kinderlosigkeit auf den privatversicherten Ehepartner zurückgeht.
Sofern Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.