27/04/2020
Überraschende Wende im VW-Abgasskandal
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Arnsberg entspricht ein Fahrzeug nicht der üblichen Beschaffenheit, wenn es manipulierte Software enthält, die einen Abgasrückführungsprozess nur im Testzyklus aktiviert und beim Test zu einem geringeren Stickoxidausstoß führt.
Das Gericht hält die Setzung einer Nachfrist wegen arglistigen Verschweigens des Mangels entbehrlich. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn der Verkäufer beim Verkauf auf die manipulierte Software hingewiesen hat. Weil die Dauer ungewiss ist, wann das Fahrzeug nachgebessert werden kann, sprich auf einen technischen Stand gebracht werden kann, der den gesetzlichen Erfordernissen entspricht und weil auch die Nachbesserung behördlich genehmigt werden muss, hält das Gericht es für unzumutbar für den Kunden, sich auf eine Nachbesserung einzulassen und urteilt, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag gerechtfertigt ist.
Urteil LG Arnsberg vom 12.05.2017, AZ: I-2 O 264/16
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.