Verlust von Krankengeld bei nicht lückenloser Vorlage der AU – Bescheinigung

Arbeitnehmer, die nach dem sechs wöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch, der durch den Arbeitgeber erfüllt wird, weiterhin arbeitsunfähig sind, erhalten Krankengeld von der Krankenkasse. Damit Sie diesen Anspruch bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit nicht verlieren, ist peinlichst darauf zu achten, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung lückenlos vorgelegt wird.

Denn, wer nicht durchgehend einen gelben Schein vom Arzt vorlegen kann, verliert seinen Anspruch auf Krankengeld. Dies kann für die gesamte Dauer des Krankengeldbezuges von 1 ½ Jahren gelten.

Denn die Krankschreibung eines Arztes oder Facharztes gilt immer erst ab dem Tag nach dem Praxisbesuch. Der Tag des Arzt- bzw. Praxisbesuches zählt nicht mit. Wer also krankgeschrieben ist und ein und eine lückenlose Folgebescheinigung braucht, muss am letzten vom Arzt bescheinigten Krankheitstag bereits in der Praxis eine neue Bescheinigung abholen. Tut er dies nicht, und es entsteht eine Lücke, setzt der Arbeitnehmer seinen Krankengeldanspruch auf Spiel. Dies hat das zuständige Bundessozialgericht in einem Urteil aus März 2014 zum Az. B 1 KR 17/13 R festgestellt. Mit einem weiteren Urteil hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass auch die Krankenkasse rechtzeitig von der weiteren Krankschreibung erfahren muss (Bundessozialgericht Az. B 1 KR 20/11 R). Dies bedeutet, dass die jeweiligen Arbeitnehmer am letzten Tag ihrer bisherigen Arbeitsunfähigkeit die Folgebescheinigung beim Arzt abholen müssen und diese unverzüglich und rechtzeitig an die Krankenkasse weiterleiten müssen. Tun Sie dies nicht, erlischt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Anspruch auf Krankengeld. Das Bundessozialgericht hat in diesem Zusammenhang auch festgestellt, dass Argumente der Arbeitnehmer, die Praxis sei geschlossen oder sie hätten auf eine falsche Auskunft des Arzt vertraut, nicht als Grund akzeptiert werden. Also ist jedem Arbeitnehmer anzuraten, im Falle einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit penibel auf eine lückenlose Dokumentation und Übersendung der Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse zu achten.

Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen. 

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