27/04/2020
Verwaltungsgericht Mainz: Kein Kita-Platz: Stadt muss Kosten für die Privatbetreuung ersetzen
Das Mainzer Verwaltungsgericht hat am 10.05.2012 ein Urteil gefällt, dass vermutlich weit in die Republik wirkt, und den Staat, sprich Städte und Gemeinden, dann teuer zu stehen käme. In Rheinland-Pfalz haben Kinder ab dem vollendeten 2 Lebensjahr Anspruch auf einen Betreuungsplatz im Kindergarten. Trotzdem müssen viele Eltern auf teure Privateinrichtungen bzw. private Betreuer ausweichen, weil es zuwenig Kita-Plätze gibt.
Betroffene Eltern haben nunmehr geklagt und könnten einen Präzedenzfall geschaffen haben. Das Verwaltungsgericht Mainz führt in seinem Urteil vom 10.05.2012 aus, dass eine Stadt im Rahmen eines Folgebeseitigungsanspruches für die Kosten einer Privatbetreuung aufkommen muss, wenn sie den Rechtsanspruch auf einen städtischen Kindergartenplatz nicht rechtzeitig erfüllen kann. Die beklagte Stadt konnte einer Mutter für ihre Tochter nicht schon ab deren vollendeten zweiten Lebensjahr einen städtischen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen. Hierzu war sie erst 6 Monate später in der Lage, sodass die Mutter ihr Kind zwischenzeit in einer privaten Betreuungseinrichtung unterbringen musste. Mutter und Tochter klagten auf Ersatz dieser Unterbringungskosten.
Das Verwaltungsgericht Mainz gab nunmehr der Klägerin recht. Das Kind habe ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, die Mutter könne sich auf das Recht auf Beitragsfreiheit berufen, zumal der Gesetzgeber dieses Recht erklärtermaßen geschaffen habe, um die Familien finanziell zu entlasten. In diese Rechte von Mutter und Kind habe die beklagte Stadt eingegriffen, indem sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen, sicherzustellen, dass für jedes Kind rechtzeitig ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht, nicht nachgekommen sei. Deshalb verurteilten die Richter die Stadt Mainz, der Mutter Schadensersatz zu zahlen: für ein halbes Jahr private Unterbringungskosten in Höhe von 2.187,77 €.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz könnte zum Präzedenzfall werden. Interessant ist dieses Urteil, sofern es rechtskräftig wird, für die neue gesetzliche Regelung der Kindergartenbetreuung ab dem 1. Lebensjahr ab August 2013. Unter Berücksichtigung dieses Urteils sind dann verstärkt Klagen von Eltern zu erwarten, denen ein Kindergartenplatz nicht zugewiesen werden konnte. Zurzeit fehlen bundesweit noch mindestens noch 130.000 Kita-Plätze und 10.000 Erzieher und Tagesmütter.
Urteil Verwaltungsgericht Mainz vom 10.05.2012 – 1 K 981/11. MZ.