Wann muss die Wohnungsmiete beim Vermieter eingegangen sein?

In vielen Formularmietverträgen ist geregelt, dass die Miete am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter bzw. dessen Konto eingehen bzw. entrichtet werden muss.  Hierzu hat der BGH nunmehr durch Urteil zum Az. VIII ZR 222/15 entschieden, was unter „entrichten“ allgemein zu verstehen ist, nämlich, dass das Geld durch den Mieter bei der Bank eingezahlt wird bzw. abgebucht wird und dann zum Empfänger, den Vermieter, geht.

Der BGH stellt in diesem Urteil fest, dass die schärfere Regelung aus dem Formularmietvertrag dem Mieter das Risiko für Verzögerungen bei der Bank aufbürde.

Dies benachteilige laut der gesetzlichen Regelung die Mieter, so der BGH, mit der Folge, dass die Klausel unwirksam ist. Verspätete Mietzinszahlungen schaden also in Zukunft nicht mehr. Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.

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